Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen für öffentliche Unternehmen des Textilsektors und des Schuhsektors - Kapitaleinlagen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 14.09.1994 - C-279/92
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
Ferner geht wie in der Rechtssache C-279/92 aus dem Wortlaut der Klage Spaniens hervor, daß dessen Verständnis von dem Kriterium des privaten Investors irrig ist: In dem Bestreben, nachzuweisen, daß die Kosten der Sanierung von Intelhorce die Kosten der Privatisierung des Unternehmens zu den mit Benservice und Benorbe vereinbarten Bedingungen überstiegen hätten, führt Spanien die Kosten der Arbeitslosenunterstützung und der Beihilfe zur Wiederherstellung der Industriestruktur der betreffenden Region an und hebt die politischen und sozialen Dimensionen des Problems hervor.Abgesehen von dem Argument, das die Bezifferung der Intelhorce gewährten Beihilfe betrifft, ähneln alle anderen innerhalb dieses Klagegrunds vorgetragenen Argumente sehr denjenigen, die im Rahmen des fünften Klagegrunds in den Rechtssachen C-278/92 und C-279/92 vorgebracht worden sind.
Ich komme daher zu dem Ergebnis, daß in der Rechtssache C-278/92 (Hytasa) Artikel 2 Absatz 2 sowie die Artikel 3 und 4 der Entscheidung 92/317/EWG für nichtig zu erklären sind; in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 ist die Klage Spaniens abzuweisen.
Wären die Klagen nicht verbunden worden, hätte ich den Standpunkt vertreten, daß in der Rechtssache C-278/92 gemäß Artikel 69 § 3 der Verfahrensordnung jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen gehabt hätte, da jede Partei teils obsiegt hätte und teils unterlegen wäre, und daß in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 Spanien gemäß Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten der Kommission zu verurteilen gewesen wäre.
2) in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 die Klagen abzuweisen;.
- EuGH, 14.09.1994 - C-280/92
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
Rechtssache C-280/92 (Intelhorce).Ich komme daher zu dem Ergebnis, daß in der Rechtssache C-278/92 (Hytasa) Artikel 2 Absatz 2 sowie die Artikel 3 und 4 der Entscheidung 92/317/EWG für nichtig zu erklären sind; in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 ist die Klage Spaniens abzuweisen.
Wären die Klagen nicht verbunden worden, hätte ich den Standpunkt vertreten, daß in der Rechtssache C-278/92 gemäß Artikel 69 § 3 der Verfahrensordnung jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen gehabt hätte, da jede Partei teils obsiegt hätte und teils unterlegen wäre, und daß in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 Spanien gemäß Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten der Kommission zu verurteilen gewesen wäre.
2) in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 die Klagen abzuweisen;.
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(11) ° Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Tubemeuse, Slg. 1990, I-959, Randnr. 35).(17) ° Rechtssache C 142/87, bereits angeführt in Fußnote 11, Randnr. 66.
(25) ° Siehe Rechtssache C-142/87, angeführt in Fußnote 11, Randnrn.
- EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(9) ° Rechtssache 730/79 (Slg. 1980, 2671, Randnr. 11). - EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(2) ° Rechtssache 120/73 (Slg. 1973, 1471, Randnr. 4); siehe auch Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11) mit weiteren Nachweisen. - EuGH, 14.11.1984 - 323/82
Intermills / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(12) ° Rechtssache 323/82 (Slg. 1984, 3809). - EuGH, 24.02.1987 - 310/85
Deufil / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(14) ° Rechtssache C-301/87 (Slg. 1990, I-307, Randnr. 49); vgl. auch das Urteil Philip Morris (…a. a. O., Fußnote 9), Randnr. 17 und 24 und das Urteil in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 18). - EuGH, 10.07.1986 - 234/84
Belgien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(4) ° Rechtssache 234/84 (Slg. 1986, 2263). - EuGH, 20.03.1984 - 84/82
Deutschland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(2) ° Rechtssache 120/73 (Slg. 1973, 1471, Randnr. 4); siehe auch Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11) mit weiteren Nachweisen. - EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
(10) ° Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02
Italien / Kommission
42 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 23. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 (Spanien/Kommission, Urteil vom 14. September 1994, Slg. 1994, I-4103, Nr. 33); vgl. auch Keppenne, Guide des aides d"Etat en droit communautaire , 1999, S. 120 und 132 f.